Situation der Waldverjüngung
Ergebnisse der Forstlichen Gutachten 2018 für die Landkreise Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen a.d.Ilm

Försterin mit Laptop begutachtet markierte, junge Fichte. (Foto: Florian Stahl, LWF)

Foto: Florian Stahl

Die Bayerische Forstverwaltung erstellt seit 1986 alle drei Jahre die Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung, kurz auch Vegetationsgutachten genannt.

Bevor die Forstlichen Gutachten erstellt werden, führen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bayerischen Forstverwaltung alle drei Jahre im Vorfeld der Drei-Jahres-Abschussplanung für Rehwild von Ende Februar bis Anfang Juni eine Inventur der Waldverjüngung durch. Dabei werden bayernweit über zwei Millionen junge Waldbäume untersucht, ob und wie stark diese durch Schalenwildverbiss (Rehwild, Rotwild, Gamswild und andere) beeinflusst sind.

Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft in Freising wertet die im Rahmen der Verjüngungsinventur erfassten Daten aus. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird für jede der rund 750 Hegegemeinschaften in Bayern ein Forstliches Gutachten erstellt.
Die Forstlichen Gutachten sind für die Beteiligten an der Abschussplanung – Jagdvorstand, Eigenjagdbesitzer und Revierinhaber - ein wichtiges Hilfsmittel, um für die jeweils kommende Planungsperiode gesetzeskonforme Abschusspläne für das Schalenwild aufzustellen. Für die unteren Jagdbehörden stellen die Gutachten eine wesentliche Entscheidungsgrundlage bei der behördlichen Abschussplanung dar.

Ergebnisse der Forstlichen Gutachten 2018

Standardauswertung 2018