Funktionen unserer Wälder
Schutzwälder erfüllen mehrere zentrale Aufgaben
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Hatzenhofer Schütt
Der Wald als Schutzwald erfüllt mehrere zentrale Aufgaben, die unser Verständnis von Landschaft und Sicherheit prägen. Er schützt vor Naturgefahren. Vor allem in Bergregionen verleihen Bäume und Unterholz Hangstabilität, fangen Steinschläge, Rutschungen und Lawinen ab und schützen gefährdete Siedlungen und Infrastruktur. Schutzwälder existieren aber nicht nur in Berggebieten.
Es gibt verschiedene Typen von Schutzwäldern. Als Grundwasserschutzwald stabilisieren sie im Flachland den Boden, wodurch Erosion reduziert wird, und der Wasserhaushalt reguliert wird. Sie speichern Wasser und wirken so Hochwasserspitzen und Überschwemmungen entgegen, wie der Auwald „Hatzenhofer Schütt“ bei Rennertshofen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Er gilt als natürliche Retentionsfläche zum Schutz vor Hochwasser, speichert Überschusswasser und hat darüber hinaus ökologische und klimatische Funktionen, indem er Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bietet sowie zur Kühlung und Verbesserung der Luftqualität beiträgt.
Der Auwald - dynamisch und lebendig
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Auwald
In seinem Revier im Landkreis Eichstätt, inmitten des Naturpark Altmühltal auf dem fränkischen Jura, sind die Böden durchlässiger und halten weniger Wasser. Im Altmühltal spricht man daher eher von Standortschutzwäldern. Sie schützen instabile Hänge, erosionsgefährdete Flächen und verkarstete Gebiete. In der Region Eichstätt und Ingolstadt befinden sich rund 1600 ha Schutzwald.
Nur intakte Wälder erfüllen ihre Schutzfunktion
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Revierleiter Peter Wohlfahrt und Martin Spies
Stieleichen und Traubeneichen sind bedroht. Langanhaltende Trockenheit und steigende Temperaturen schwächen sie und machen sie anfälliger für Schadfaktoren. „Deshalb dürfen wir nicht die Schutzglocke darüberstülpen, sondern müssen aktiv eingreifen“, fordert Wohlfahrt.
Unverzichtbarer Teil der Arbeit
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Forstwirtschaftsplan
Weitreichende Schutzfunktionen
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Aussichtspunkt Antoniberg
Zur Erklärung:
- Bannwald: Art. 11 BayWaldG. Ein Wald, der auf Grund seiner Lage und seiner flächenmäßigen Ausdehnung vor allem in Verdichtungsräumen und waldarmen Bereichen unersetzlich ist und deshalb in seiner Flächensubstanz erhalten werden muss und welchem eine außergewöhnliche Bedeutung für das Klima, den Wasserhaushalt oder für die Luftreinigung zukommt, soll durch Rechtsverordnung zu Bannwald erklärt werden.
- Natura 2000 ist ein europaweites Netz von Schutzgebieten, auf Grundlage der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG), das 1992 eingerichtet wurde, um gefährdete wildlebende Pflanzen- und Tierarten sowie ihre natürlichen Lebensräume zu schützen
- §30 BNatSchG regelt den gesetzlichen Schutz von Biotopen in Deutschland. Bestimmte Gebiete, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden gesetzlich geschützt.
- Landschaftsschutzgebiet (LSG) meint ein rechtlich geschütztes Gebiet, das der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Natur, Landschaft und Kulturgütern dient und gleichzeitig Erholung ermöglicht.
- Naturpark Altmühltal ist ein fast 3000 Quadratkilometer großer Naturpark in Bayern.
- Ein Naherholungswald ist ein Waldgebiet insbesondere in der Nähe großer Ballungszentren, das in erster Linie der Erholung der Bevölkerung dient. Dieser Nutzungsart wird gegenüber einer planmäßigen forstwirtschaftlichen Nutzung und dem Naturschutz Vorrang eingeräumt.
- Ramsar-Gebiete sind international bedeutende Feuchtgebiete, die dem Schutz von Lebensräumen für Wasser- und Watvögel sowie der Erhaltung der biologischen Vielfalt dienen.
Weiter Informationen zum Thema „Schutzwald“
- Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, "Schutzfunktion des Waldes"

- Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, Waldbesitzer Portal "Bergwaldbewirtschaftung"

- Freistaat Bayern, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu), Bergwald Offensive


