Funktionen unserer Wälder
Schutzwälder erfüllen mehrere zentrale Aufgaben

Wald mit Gräsern und einem TümpelZoombild vorhanden

Hatzenhofer Schütt

Der Wald als Schutzwald erfüllt mehrere zentrale Aufgaben, die unser Verständnis von Landschaft und Sicherheit prägen. Er schützt vor Naturgefahren. Vor allem in Bergregionen verleihen Bäume und Unterholz Hangstabilität, fangen Steinschläge, Rutschungen und Lawinen ab und schützen gefährdete Siedlungen und Infrastruktur. Schutzwälder existieren aber nicht nur in Berggebieten.

Es gibt verschiedene Typen von Schutzwäldern. Als Grundwasserschutzwald stabilisieren sie im Flachland den Boden, wodurch Erosion reduziert wird, und der Wasserhaushalt reguliert wird. Sie speichern Wasser und wirken so Hochwasserspitzen und Überschwemmungen entgegen, wie der Auwald „Hatzenhofer Schütt“ bei Rennertshofen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.

Er gilt als natürliche Retentionsfläche zum Schutz vor Hochwasser, speichert Überschusswasser und hat darüber hinaus ökologische und klimatische Funktionen, indem er Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bietet sowie zur Kühlung und Verbesserung der Luftqualität beiträgt.

Der Auwald - dynamisch und lebendig

Vereinzelte alte Bäume und lichte Stellen, die Hatzenhofer Schütt weist unverwechselbare Merkmale eines Auwalds auf. Beim Hochwasser im Juni 2024 war davon nur noch wenig zu sehen, der Bereich war komplett überschwemmt und stand etwa 2 Meter unter Wasser. „Das Gebiet konnte volllaufen und Wasser aufnehmen, fing Steine und Totholz ab und bremste die Wucht der Wassermassen aus“, erklärt Martin Spies, Revierleiter des Forstreviers Rennertshofen, bei einem Rundgang durch den Auwald. „Der Waldboden wirkt wie ein Schwamm und saugt das Wasser auf, ein Hektar Waldboden kann bis zu drei Millionen Liter Wasser speichern“, ergänzt Peter Wohlfahrt, Revierleiter des Forstreviers Wachenzell.

In seinem Revier im Landkreis Eichstätt, inmitten des Naturpark Altmühltal auf dem fränkischen Jura, sind die Böden durchlässiger und halten weniger Wasser. Im Altmühltal spricht man daher eher von Standortschutzwäldern. Sie schützen instabile Hänge, erosionsgefährdete Flächen und verkarstete Gebiete. In der Region Eichstätt und Ingolstadt befinden sich rund 1600 ha Schutzwald.

Eine Libelle mit blauen Flügeln sitzt auf einem Blatt einer Pflanze

Blauflügel-Prachtlibelle

Eine Schnecke sitzt auf einem Blatt einer Pflanze

Biodiversität im Auwald

Zwei Personen stehen auf einer Wiese vor einem Wald

Überschwemmungsgebiet

Nur intakte Wälder erfüllen ihre Schutzfunktion

Zwei Personen stehen vor einem Wald Zoombild vorhanden

Revierleiter Peter Wohlfahrt und Martin Spies

Obwohl die Schutzwälder unterschiedliche Aufgaben erfüllen, haben sie doch eine große Gemeinsamkeit. Um ihre Schutzfunktionen vollumfänglich übernehmen zu können, müssen die Wälder intakt sein. „Wir müssen Wälder langfristig erziehen, Freiflächen verhindern und – wo erforderlich- aktiv aufforsten“, betont Spies. Denn der Klimawandel setzt den Schutzwäldern erheblich zu. Der Auwald bis Marxheim erstreckt sich auf einer Länge von 17 Kilometern. Zu 95% besteht der Wald aus Laubholz. Zu finden sind Esche, Pappel, Weide, Ahorn und Eiche. Die Esche galt lange Zeit als Hoffnungsträger im Klimawandel, doch durch das grassierende Eschentriebsterben, das vor mehr als 20 Jahren zum ersten Mal auftrat, bringt die Baumart nicht mehr die nötige Stabilität mit. Die Zukunft der Esche ist unsicher. Zudem verschwinden Eichenarten.

Stieleichen und Traubeneichen sind bedroht. Langanhaltende Trockenheit und steigende Temperaturen schwächen sie und machen sie anfälliger für Schadfaktoren. „Deshalb dürfen wir nicht die Schutzglocke darüberstülpen, sondern müssen aktiv eingreifen“, fordert Wohlfahrt.

Unverzichtbarer Teil der Arbeit

Hände halten ein dickes grünes BuchZoombild vorhanden

Forstwirtschaftsplan

Aktive Arbeit meint, Naturverjüngung durch Jagd ermöglichen, also für das Jagdrecht einstehen und Holz ernten. Spies denkt dabei vor allem an Fichten. Bäume, die nicht klimaresilient sind, fällen und mit Bäumen, die eine günstige Prognose haben, aufforsten. Junge Bäume speichern mehr CO2 als alte, was ein weiteres Argument für den Waldumbau sei, erläutert Wohlfahrt. Trotzdem entnehmen die Revierleiter nicht leichtfertig Bäume. Im sogenannten Forstwirtschaftsplan, der für einen Zeitraum von rund 20 Jahren erstellt wird, ist festgelegt, welche Maßnahmen durchgeführt werden dürfen. Bevor der Baum gefällt wird, prüft der Förster, ob der Baum entnahmefähig ist und ihm keine besondere Aufgabe zugeschrieben wird. Die Gesamtmaßnahmen werden für jeden Bestand akribisch im Forstwirtschaftsplan dokumentiert.

Weitreichende Schutzfunktionen

Wald mit einem FlussZoombild vorhanden

Aussichtspunkt Antoniberg

Auf dem Aussichtspunkt Antoniberg bei Stepperg, hat man freien Blick auf das Donautal und das Überschwemmungsgebiet. Dort wird noch einmal deutlich, was Spies vor Augen führt. „Auf jedem Quadratmeter hat der Wald eine Schutzfunktion“, selbst wenn es sich nicht um einen nach dem Forstrecht definierten und in Schutzwaldverzeichnissen erfassten Bestand handelt. Am Waldstück gegenüber erklärt er das detaillierter. „Das Waldstück ist Bannwald, Natura 2000 Gebiet, nach §30 als Biotop geschützt, ferner Landschaftsschutzgebiet, liegt im Naturpark Altmühltal, gilt als Naherholungswald und Ramsar-Gebiet“. Welche Funktion einem bestimmten Waldgebiet auch immer zugeschrieben wird, die ökologische, ökonomische und gesellschaftliche Funktion bleibt letztendlich gleichbedeutend wichtig.

Zur Erklärung:

  • Bannwald: Art. 11 BayWaldG. Ein Wald, der auf Grund seiner Lage und seiner flächenmäßigen Ausdehnung vor allem in Verdichtungsräumen und waldarmen Bereichen unersetzlich ist und deshalb in seiner Flächensubstanz erhalten werden muss und welchem eine außergewöhnliche Bedeutung für das Klima, den Wasserhaushalt oder für die Luftreinigung zukommt, soll durch Rechtsverordnung zu Bannwald erklärt werden.
  • Natura 2000 ist ein europaweites Netz von Schutzgebieten, auf Grundlage der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG), das 1992 eingerichtet wurde, um gefährdete wildlebende Pflanzen- und Tierarten sowie ihre natürlichen Lebensräume zu schützen
  • §30 BNatSchG regelt den gesetzlichen Schutz von Biotopen in Deutschland. Bestimmte Gebiete, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden gesetzlich geschützt.
  • Landschaftsschutzgebiet (LSG) meint ein rechtlich geschütztes Gebiet, das der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Natur, Landschaft und Kulturgütern dient und gleichzeitig Erholung ermöglicht.
  • Naturpark Altmühltal ist ein fast 3000 Quadratkilometer großer Naturpark in Bayern.
  • Ein Naherholungswald ist ein Waldgebiet insbesondere in der Nähe großer Ballungszentren, das in erster Linie der Erholung der Bevölkerung dient. Dieser Nutzungsart wird gegenüber einer planmäßigen forstwirtschaftlichen Nutzung und dem Naturschutz Vorrang eingeräumt.
  • Ramsar-Gebiete sind international bedeutende Feuchtgebiete, die dem Schutz von Lebensräumen für Wasser- und Watvögel sowie der Erhaltung der biologischen Vielfalt dienen.